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Neue Fakultätsstruktur der TU Clausthal

Zum 1. April ist gemäß des Niedersächsischen Hochschulgesetzes die neue Fakultätenordnung der TU Clausthal in Kraft getreten. Die neue Struktur der Fakultäten spiegelt das Profil der TU Clausthal wider und zeichnet sich durch eine starke interdisziplinäre Vernetzung aus.

Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft für die TU Clausthal getan. "Wir wollen mit dieser Fokussierung unserer Kompetenzen noch stärker den Clausthal spezifischen Charakter der Interdisziplinarität dokumentieren", sagte der Vizepräsident für Forschung und Hochschulentwicklung, Prof. Dr.-Ing. Hans Beck, und ergänzte: "An den Schnittstellen, den Rändern der Fächer spielt heute die Musik."

Den drei Fakultäten mit insgesamt acht Lehreinheiten sind fachlich entsprechend die Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge zugeordnet. Mit Chemie, Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften bildet die Fakultät I den ersten Akzent. In der Fakultät II Energie- und Wirtschaftswissenschaften werden Forschungs- und Lehrschwerpunkte mit Studiengängen wie Energie und Rohstoffe, Rohstoffversorgungstechnik und in naher Zukunft Energy Management gebildet. Das Grundlagenfach Mathematik wird mit anwendungsorientierten Fachgebieten wie Informatik und Maschinenbau in der Fakultät III gekoppelt.

Fakultäten der TU Clausthal

Fakultät I

Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften

Mit den Lehreinheiten:

Physik,

Chemie,

Metallurgie und Werkstoffwissenschaften

Fakultät II

Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften

Mit den Lehreinheiten:

Energie und Rohstoffe,

Wirtschaftswissenschaft

Fakultät III

Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mit den Lehreinheiten:

Mathematik,

Informatik,

Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Der Fakultätsrat wählt das Dekanat, das die Fakultät leitet. Dem Dekanat gehören der Dekan, sein Stellvertreter und mindestens ein Studiendekan an. Den Vorsitz des Fakultätsrates führt der Dekan. Von den 13 stimmberechtigten Mitgliedern des Rates werden sieben Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer, zwei aus den Reihen der Mitarbeiter, zwei aus der Studierendengruppe sowie zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung gewählt. Die regelmäßige Amtszeit beträgt drei Jahre, die Amtszeit der studentischen Mitglieder ein Jahr. Der Fakultätsrat ist für folgende Aufgaben zuständig:

- er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung,

- er beschließt die Ordnungen der jeweiligen Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen,

- er nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung,

Der Studiendekan leitet die Studienkommission, deren Mitglieder zur einen Hälfte den Gruppen der Hochschullehrer und Mitarbeiter und zur anderen Hälfte der Studierendengruppe angehören. Sie werden vom Fakultätsrat gewählt. Die Studienkommission ist bei Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Die Entscheidungen dazu obliegen dem Fakultätsrat.

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